Rechtliche Hinweise zum Handel mit gebrauchter Software
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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 03.07.2012 (AZ C 128/11) klar entschieden: Gebrauchte Software Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. In dem Urteil wurden einige Voraussetzungen festgestellt, die erfüllt sein müssen, dass eine wirksame Übertragung solcher Lizenzen erfolgen kann.
Diese werden im Folgenden dargestellt.
Voraussetzungen
1. Der Urheberrechtsinhaber muss „gegen Zahlung eines Entgelts, das es ihm
ermöglichen soll, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden
Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen, auch eine Recht, diese Kopie
unbefristet zu nutzen, eingeräumt“ haben.
2. Die ursprüngliche Lizenz muss „Gegenstand eines Erstverkaufs in der Europäischen
Union durch den Urheberrechtsinhaber“ gewesen sein.
3. Der Ersterwerber muss „zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs seine eigene Kopie
unbrauchbar“ gemacht haben.
4. Der Zweiterwerber „ist nicht dazu berechtigt, die von ihm erworbene Lizenz […]
aufzuspalten und das Recht der Nutzung des betreffenden Computerprogramms für
eine von ihm bestimmte Nutzeranzahl weiterzuverkaufen.“
Bestätigung
LionKey.de bestätigt dem Käufer, dass
die oben genannten Voraussetzungen des EuGHs bei dem Kauf gemäß Rechnung und
Lieferschein vollumfänglich erfüllt sind
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ÜBERSICHT DER WICHTIGSTEN RECHTLICHEN INFORMATIONEN ZU UNSEREN PRODUKTEN
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Es gibt sehr viele rechtliche Informationen rund um das Thema Gebrauchtsoftware. Gerne klären wir Sie über bestimmte Fragen auf. Dafür können Sie uns jederzeit via Support@lionkey.de kontaktieren. In der Zwischenzeit finden Sie hier eine kurze Übersicht zu den wichtigsten rechtlichen Informationen.
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Wir bieten lediglich Produktschlüssel für die Freischaltung der jeweiligen Computerprogramme an. Dies ist noch keine Lizenz.
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Die Lizenz bildet sich erst aus der jeweiligen Installation und der infolge dessen Akzeptierung der Nutzungsbedingungen, welche das Nutzungsrecht zwischen Ihnen und des jeweiligen Herstellers regelt.
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Der Erschöpfungsgrundsatz ist in der Regel eingetreten bzw. die Lizenz „verbraucht“ , sobald diese zum ersten Mal rechtmässig in Verkehr gebracht wurde. Es handelt sich beim vorliegenden Angebot um Software, welche zur zeitlich unbegrenzten Nutzung in Form eines aktivierbaren Produktschlüssels mit Downloadmöglichkeit des Programms in den Verkehr gebracht wurde. Hierfür hat Microsoft oder der jeweils andere Softwareanbieter eine angemessene Vergütung erhalten.
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Bei uns erhalten Sie Zugang zu preislich besonders attraktiven gebrauchten Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen, die rechtlich gesehen genauso zu behandeln sind wie Teile von Volumenlizenzen beim Ersterwerb.
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Alle Markennamen und Markenlogos sind registrierte Handelsmarken, deren Nutzung hier nur zur Produktbeschreibung eingesetzt wird - das Eigentumsrecht liegt beim jeweiligen Markeninhaber.
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Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms.